Sehr geehrte Gäste,
mit den besonderen Leistungen im Rahmen der Leistungsangebote der „Chiemgau Karte“ (nachstehend CKRI abgekürzt) werden Ihnen besondere Vorteile geboten, um Ihren Aufenthalt in Ruhpolding, Inzell, Siegsdorf, Bergen und Grassau zu einem besonderen Erlebnis werden zu lassen. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung tragen klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Nutzungsbedingungen getroffen werden. Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen vor der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch.
1. Grundsatz, Beteiligte, Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen
1.1. Die Chiemgau Karte Betriebsgesellschaft Ruhpolding - Inzell (CBRI) GbR - ist Herausgeber der CK und Vertragspartner des Kartennutzungsvertrags mit dem Karteninhaber
1.2. Leistungsträger im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind diejenigen Institutionen, Firmen, Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Einrichtungen, die im jeweils geltenden Leistungs- und Anbieterverzeichnis zur CK als Anbieter und Leistungserbringer der jeweiligen Leistungen benannt sind.
1.3. Diese Nutzungsbedingungen regeln sowohl die Bedingungen für die Nutzung der Karte selbst, als auch - insoweit in Ergänzung zu den gegebenenfalls durch die Karteninhaber zu treffenden Vereinbarungen - das Vertrags- und Leistungsverhältnis mit dem Leistungsträger.
1.4. Die CK ist für die Nutzungsberechtigten unentgeltlich.
1.5. Die Leistungen gemäß aktuellem Leistungsverzeichnis sind nicht touristische Hauptleistung im Rahmen anderer vertraglichen Leistungen der CBRI und/oder der Gastgeber. Die CBRI und die Gastgeber haben in Bezug auf die Kartenleistungen nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters, eines Reisevermittlers bzw. eines Anbieters verbundener Reiseleistungen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Rechtsgrundlagen, Auskünfte und Zusicherungen Dritter
2.1. Für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der CBRI und dem Karteninhaber im Rahmen des Kartenutzungsvertrags und zwischen dem Karteninhaber und dem Leistungsträger im Rahmen des Vertrags- und Nutzungsverhältnisses über die jeweiligen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit sich bei Verträgen mit Karteninhabern aus EU-Staaten nichts anderes zugunsten des Karteninhabers aus zwingenden EU-Bestimmungen ergibt.
2.2. Für das Vertrags- und Leistungsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Leistungsträger gelten die entsprechenden Vorschriften dieser Nutzungsbedingungen und soweit wirksam vereinbart oder nach gesetzlichen Bestimmungen allgemein gültig, die Geschäftsbedingungen und/oder allgemeinen Liefer- oder Beförderungsbedingungen des Leistungsträgers sowie die auf das jeweilige Leistungsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
2.3. Durch die Ausgabe und Nutzung der Karte entsteht bezüglich der Kartenleistungen selbst kein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Karteninhaber und der CBRI bzw. dem Gastgeber. Zur Leistungserbringung der jeweiligen Leistung ist gegenüber dem Karteninhaber ausschließlich der jeweilige Leistungsträger, nicht der Herausgeber verpflichtet.
2.4. Die CBRI trifft gegenüber dem Karteninhaber bezüglich der Leistungen eine Leistungspflicht weder als vertragliche Hauptpflicht, noch als vertragliche Nebenpflicht. Die CBRI und die Gastgeber haften demnach nicht für Angaben zu den Kartenleistungen, für die Leistungen selbst, für Leistungsmängel und nicht für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Karteleistungen.
3. Abschluss des Kartennutzungsvertrags und Ausgabe der Karte, Nutzungsberechtigte
3.1. Die CBRI ist hinsichtlich der Organisation und Abwicklung ein freiwilliges privatwirtschaftliches Angebot der CBRI als Herausgeber, hinsichtlich der Erbringung der Kartenleistungen selbst ein privatwirtschaftliches Angebot der beteiligten Leistungsträger. Ein Rechtsanspruch auf Aushändigung der Karte besteht nicht.
3.2. Der Kartenutzungsvertrag kommt mit der Entgegennahme der Karte durch den Kunden, bzw. mit der ersten tatsächlichen Nutzung der Karte zu Stande.
3.3. Nutzungsberechtigte der CK ist der auf der Karte namentlich aufgeführte Karteninhaber.
4. Art und Umfang der Leistungen der Karte, Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss des Karteninhaber von der Nutzung
4.1. Mit der Aushändigung der Karte ermöglicht die CBRI als Herausgeber dem Karteninhaber die Inanspruchnahme der im jeweils geltenden Leistungsverzeichnis der Karte aufgeführten Leistungen. Art und Umfang der Leistungen für den Karteninhaber ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Leistungsverzeichnis, welches dem Karteninhaber zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben wird.
4.2. Die Leistungsträger sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungszeiträume, Öffnungs- und Saisonzeiten und allgemeinen Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen), verpflichtet.
4.3. Die Leistungsträger können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich und saisonal, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.
4.4. Die CBRI und Leistungsträger können Karteninhaber und sonstige Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausschließen, wenn diese besonderen persönlichen Anforderungen nicht genügen (z. B. gesundheitliche Anforderungen oder Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung), wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Karteninhabers oder Nutzungsberechtigten, dritter Personen oder von Einrichtungen des Leistungsträgers zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der Karteninhaber/Nutzungsberechtigte im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich in anderer Weise in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist.
4.5. Im Falle einer Leistungseinschränkung nach 4.2 oder 4.3 oder eines berechtigten Ausschlusses nach 4.4 bestehen keinerlei Ansprüche des Karteninhaber/Nutzungsberechtigten.
4.6. Die Leistungen der CK können nur während des Aufenthalts des Karteninhabers in einem Beherbergungsbetrieb, bzw. bei einem Privatvermieter oder sonstigen Unterkunftsgeber im räumlichen Geltungsbereich der Karte in Anspruch genommen werden.
4.7. Ein Anspruch auf Übertragung der Karte und/oder ihrer Leistungen auf künftige Aufenthalte oder andere Personen besteht nicht.
5. Verwendung der Karte, Obliegenheiten und Haftung des Karteninhabers
5.1. Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist der Karteninhaber verpflichtet, das Original der Karte vorzuweisen und dem Leistungsträger vor der Inanspruchnahme der Leistung zur elektronischen Prüfung oder zur Sichtprüfung vorzulegen.
5.2. Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen einen gültigen Lichtbildausweis vorzuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann der Leistungsträger die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Karteninhabers oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungsträger einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.
5.3. Gruppen von mehr als 30 Personen, welche eine gemeinsame Nutzung von Kartenleistungen beabsichtigen, sind verpflichtet, die Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung spätestens 24 h vorher mit dem Leistungsträger abzustimmen. Der Leistungsträger ist zur gleichzeitigen Erbringung der Leistungen nur nach Verfügbarkeit und seinen Kapazitäten und Möglichkeiten verpflichtet.
5.4. Bei Diebstahl oder Verlust oder Defekt der Karte ist der Karteninhaber verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich der Ausgabestelle zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen Karte besteht.
5.5. Der Karteninhaber haftet gegenüber der CBRI und/oder der Ausgabestelle und den Leistungsträgern für Schäden aus einer von ihm schuldhaft ursächlich oder mitursächlich herbeigeführten missbräuchlichen Verwendung der Karte durch ihn selbst oder durch Dritte.
5.6. Bei missbräuchlicher Verwendung oder beim Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Leistungsträger berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten.
5.7. Die Karte enthält keinerlei Versicherungsleistungen. Es obliegt dem Karteninhaber, seinen Versicherungsschutz, insbesondere für Unfälle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Kartenleistungen, zu überprüfen und sicherzustellen.
5.8. Es obliegt dem Karteninhaber, seine persönliche Eignung und Voraussetzungen, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich behördlicher Vorschriften, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kartenleistungen sind, selbst zu überprüfen und herbeizuführen.
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